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Zitierungen von § 32b Bundesbesoldungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32b BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBesG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 32a BBesG Bemessung des Grundgehaltes (vom 01.01.2016)
... W 2 oder W 3 ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 32b Absatz 1 anerkannt werden. Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, ... auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg in den Stufen um diese Zeiten, soweit in § 32b nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden. ...
§ 77a BBesG Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes (vom 01.01.2020)
... Januar 2013 geltenden Fassung unter Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32b zugeordnet. Satz 1 gilt entsprechend für Beurlaubte ohne Anspruch auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 32 Bundesbesoldungsordnung W § 32a Bemessung des Grundgehaltes § 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten § 33 Leistungsbezüge ... 18. Nach § 32 werden die folgenden §§ 32a und 32b eingefügt: „§ 32a Bemessung des Grundgehaltes (1) Das ... W 2 oder W 3 ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 32b Absatz 1 anerkannt werden. Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem ... auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg in den Stufen um diese Zeiten, soweit in § 32b nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden. (5) ... 5 Satz 1 haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. § 32b Berücksichtigungsfähige Zeiten (1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden ... 2013 geltenden Fassung unter Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Zeiten nach § 32b zugeordnet. Satz 1 gilt entsprechend für Beurlaubte ohne Anspruch auf Dienstbezüge. Bei ...
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
Artikel 1 7. BesÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... Wörter „§ 27 Absatz 4, 5 und 6 Satz 1 und 2" ersetzt. 8. In § 32b Absatz 2 wird die Angabe „§ 28 Absatz 2" durch die Angabe „§ 28 Absatz ...
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