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Zitierungen von § 77a Bundesbesoldungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77a BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBesG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 BBesG Leistungsbezüge (vom 01.01.2020)
... Abwanderung an eine andere deutsche Hochschule zu verhindern, 3. die Anwendung des § 77a zu einer Überschreitung des Unterschiedsbetrages führt. Satz 1 gilt ...
Zitat in folgenden Normen
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 150; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 69j BeamtVG Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes (vom 01.01.2013)
... W 2 oder W 3 in den Ruhestand versetzt worden sind, werden neu festgesetzt. § 77a des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. Die ruhegehaltfähigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... eingefügt. 49. In § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2, § 77a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 wird jeweils vor dem Wort „Anlage" das Wort „der" gestrichen. 50. ...
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 77 Übergangsvorschrift aus Anlass des Professorenbesoldungsreformgesetzes § 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes § ... an eine andere deutsche Hochschule zu verhindern, 3. die Anwendung des § 77a zu einer Überschreitung des Unterschiedsbetrages führt. Satz 1 gilt ... 3 wird aufgehoben. 37. Nach § 77 wird folgender § 77a eingefügt: „§ 77a Übergangsregelung aus Anlass des ... 37. Nach § 77 wird folgender § 77a eingefügt: „§ 77a Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes (1) ...
Artikel 2 ProfBesNeuG Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
... W 2 oder W 3 in den Ruhestand versetzt worden sind, werden neu festgesetzt. § 77a des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach ...
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