Zitat in folgenden NormenUnterhaltssicherungsgesetz (USG)
Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
§ 17 USG Zuschlag für besondere zeitliche Belastungen (vom 06.03.2025) ... unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b sowie 50d des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird. (2) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Artikel 2 BwESuÄndG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 50c folgende Angabe eingefügt: „ § 50d Vergütung für Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen". 2. ... 5. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Vergütung für Soldaten mit besonderen ... 5. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „ § 50d Vergütung für Soldaten mit besonderen Alarmierungsverpflichtungen (1) ...
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