Tools:
Update via:
Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 39 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560, 2894) sowie des § 48 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Strompreisbremsegesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512), von denen § 39 Absatz 2 Satz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes durch Artikel 1 Nummer 24 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) und § 48 Absatz 1 Nummer 2 des Strompreisbremsegesetzes durch Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundestages:
Artikel 1 Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung
§ 1 der Differenzbetragsanpassungsverordnung vom 17. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 81) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Wortlaut werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2560)" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt, werden die Wörter „Satz 3 bis 5" durch die Wörter „Satz 3 bis 6" ersetzt, werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2512)" die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt und wird das Wort „Mai" durch das Wort „Oktober" ersetzt.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum Ablauf des 30. September 2023 ist die bis zum Ablauf des 30. September 2023 geltende Fassung dieser Verordnung anzuwenden."
- 2.
- In Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt und wird die Angabe „8 Cent" durch die Angabe „6 Cent" ersetzt.
- 3.
- In Absatz 4 werden die Wörter „zu § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5" durch die Wörter „zu § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6" ersetzt, werden die Wörter „nach § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 5" durch die Wörter „nach § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6" ersetzt und wird die Angabe „24 Cent" durch die Angabe „18 Cent" ersetzt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Robert Habeck
Robert Habeck
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16047/index.htm