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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens (PassAuswMOG k.a.Abk.)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Geltung ab 13.10.2023, abweichend siehe Artikel 7
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Geltung ab 13.10.2023, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 3 Änderung des eID-Karte-Gesetzes
Artikel 3 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2023 eIDKG § 3, § 23, § 25, mWv. 1. November 2023 § 7, § 19, § 19a (neu), mWv. 1. November 2024 § 8, § 19, § 20
Das eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2281, 3678) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 19 folgende Angabe zu § 19a eingefügt:
„§ 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten". - 2.
- In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2023
- 3.
- Nach § 7 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:„(1a) Für das Führen des eID-Karte-Registers nach § 19 ist die eID-Karte-Behörde zuständig, welche die eID-Karte ausgestellt hat."
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024
- 4.
- § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe „16" durch die Angabe „13" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „16" durch die Angabe „13" ersetzt.
- 5.
- § 19 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
- „6a.
- E-Mail-Adresse, sofern der Inhaber der eID-Karte in die Speicherung einwilligt,".
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2023
- bb)
- Nummer 12 wird wie folgt gefasst:
- „12.
- die örtlich zuständige eID-Karte-Behörde, wenn diese nicht mit der ausstellenden eID-Karte-Behörde identisch ist, und".
- b)
- Folgender Absatz 5 wird angefügt:„(5) Wird eine andere als die ausstellende eID-Karte-Behörde örtlich zuständig, darf sie die in Absatz 3 genannten und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten speichern. Absatz 4 gilt entsprechend."
- 6.
- Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt:
„§ 19a Verwendung von im eID-Karte-Register gespeicherten Daten
eID-Karte-Behörden dürfen anderen eID-Karte-Behörden im automatisierten Verfahren Daten des eID-Karte-Registers übermitteln oder Daten aus eID-Karte-Registern, die in Zuständigkeit anderer eID-Karte-Behörden geführt werden, abrufen, sofern dies zur Wahrnehmung ihrer Pflichten erforderlich ist."
Ende abweichendes Inkrafttreten
abweichendes Inkrafttreten am 01.11.2024
- 7.
- § 20 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird das Wort „sowie" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „sowie" ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 4 wird angefügt:
- „4.
- im Falle der Ausgabe der eID-Karte im Wege des postalischen Versands anzuzeigen, wenn die Sendung unbefugt geöffnet worden ist oder die eID-Karte nicht enthält oder wenn die eID-Karte beschädigt ist oder eine Angabe auf der eID-Karte unrichtig ist."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 8.
- In § 23 Absatz 3 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
- 9.
- § 25 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
- b)
- In Nummer 5 werden nach dem Wort „Übermittlung" die Wörter „und Übergabe" eingefügt.
- c)
- In Nummer 11 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- d)
- Folgende Nummer 12 wird angefügt:
- „12.
- die Einzelheiten zur Durchführung von automatisierten Mitteilungen oder automatisierten Abrufen nach § 19a sowie zur Form und zum Inhalt der zu übermittelnden Daten festzulegen."
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PassAuswMOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PassAuswMOG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 7 PassAuswMOG Inkrafttreten (vom 30.10.2024)
... b, Nummer 13, Artikel 2 Nummer 4, 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nummer 10, Artikel 3 Nummer 1, 3, 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Buchstabe b, Nummer 6 , Artikel 4 Nummer 2 und 4 treten am 1. November 2023 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 ... 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Artikel 3 Nummer 4, 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 7 treten am 1. November 2024 in Kraft. (5) Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Eingangsformel PAuswVuaÄndV *
... Wirtschaft und Klimaschutz, - des § 23 Absatz 3 des eID-Karte-Gesetzes, der durch Artikel 3 Nummer 8 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 ) geändert worden ist, - des § 25 Satz 1 Nummer 12 des eID-Karte-Gesetzes, die ... worden ist, - des § 25 Satz 1 Nummer 12 des eID-Karte-Gesetzes, die durch Artikel 3 Nummer 9 Buchstabe c des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 ) angefügt worden ist, im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt, - des § 99 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Korrektur schwebender Änderungen im Passgesetz, im Personalausweisgesetz und im eID-Karte-Gesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 3 AuswRKG Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens
... 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Artikel 3 Nummer 4, 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Nummer 7 treten am 1. November 2024 in ...
Artikel 6 AuswRKG Änderung des eID-Karte-Gesetzes
... § 19 des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 271 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Die ...
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