Zitierungen von § 18 VDuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 VDuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 VDuG Sperrwirkung der Anmeldung; Bindungswirkung
... gemachtes Feststellungsziel betrifft. Satz 1 gilt nicht für Abhilfeendurteile nach § 18 ...
§ 16 VDuG Urteil und Abhilfegrundurteil
...  In diesem Fall enthält die Urteilsformel die Angaben nach Absatz 2 und § 18 Absatz 1 ; § 18 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Gegen Urteile nach ... diesem Fall enthält die Urteilsformel die Angaben nach Absatz 2 und § 18 Absatz 1; § 18 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Gegen Urteile nach den Absätzen 1 und 4 ...
§ 24 VDuG Eröffnungsbeschluss
... des Sachwalters gezahlt hat: 1. den vorläufig festgesetzten Kostenbetrag ( § 18 Absatz 1 Nummer 2 ), 2. den kollektiven Gesamtbetrag (§ 18 Absatz 2), sofern der Unternehmer zur ... Kostenbetrag (§ 18 Absatz 1 Nummer 2), 2. den kollektiven Gesamtbetrag ( § 18 Absatz 2 ), sofern der Unternehmer zur Zahlung eines solchen verurteilt ...
§ 28 VDuG Widerspruchsverfahren
... betroffene Verbraucher und der Unternehmer können vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 18 Absatz 3 binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters widersprechen. Der ...
§ 38 VDuG Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers; Restrukturierung
... Zahlungen gelten als auf den vorläufig festgesetzten Kostenbetrag ( § 18 Absatz 1 Nummer 3 ) und den kollektiven Gesamtbetrag (§ 18 Absatz 2) in dem Verhältnis geleistet, in dem ... festgesetzten Kostenbetrag (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) und den kollektiven Gesamtbetrag ( § 18 Absatz 2 ) in dem Verhältnis geleistet, in dem beide Beträge zueinander stehen. (3) ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed