interne Verweise§ 4 SGBXIVBSchAV Zuordnung in besonderen Fällen ... als angemessene Besoldungsgruppe im Sinne des Absatzes 1 die Besoldungsgruppe gemäß § 2 Absatz 1 , die dem um zehn Prozent reduzierten Entgelt am nächsten kommt, das vor der Schädigung ...
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