Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 1 WeinFöGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WeinFöGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinFöGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WeinFöGewV Begünstigte (vom 25.10.2024)
... Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (2) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Verordnung (EU) 2022/126. (3) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... 2 Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Verordnung (EU) 2022/126. (5) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 gilt Absatz 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch Privatunternehmen gemäß ... sein können. (6) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 2 ...
§ 3 WeinFöGewV Zuständige Stellen (vom 25.10.2024)
... Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 6 im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes sind, sofern dieses Land diese Maßnahmen ... Stellen. (2) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. (3) Zuständig ... Ernährung. (3) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 1. ist für Maßnahmen im Hoheitsgebiet eines Landes, sofern dieses Land diese ...
§ 4 WeinFöGewV Antragsverfahren (vom 25.10.2024)
... Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist schriftlich oder, sofern die zuständige Stelle dies ermöglicht, elektronisch ... und 8 entspricht. (4) Über die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § ... 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 wird nicht gewährt, sofern der Gesamtbetrag einer beantragten Förderung den Betrag von ... Landwirtschaft und Ernährung gestellter Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 darf nicht mehr für das laufende Haushaltsjahr des jeweiligen Jahreshaushaltsplans der ...
§ 5 WeinFöGewV Antragsinhalt (vom 25.10.2024)
... Ein Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 hat die Beschreibung der beantragten Maßnahme, die betreffende Fläche und die geplante ... spezifischen Fördervoraussetzungen erforderlich ist. (2) Ein Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 hat folgendes zu enthalten: 1. eine Beschreibung der beantragten Investition und Angabe ... Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Ein Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 hat einen Nachweis über das Bestehen der zu fördernden Ernteversicherung zu enthalten, ... sind. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Ein Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 hat folgendes zu enthalten: 1. eine eindeutige Festlegung der Maßnahmen und der ... Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder b) bei der Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle ... Steigerung der Nachfrage nach den betreffenden Erzeugnissen, im Falle einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 . Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Für einen Antrag nach ... Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (5) Für einen Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 2 ...
§ 8 WeinFöGewV Förderfähigkeit von maßnahmenbezogenen Kosten (vom 25.10.2024)
... Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 sind vorbehaltlich des Satzes 2 die dafür erforderlichen Kosten förderfähig. ... nicht klassifizierte Rebsorten. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 sind ausschließlich die der Erzeugung oder der Vermarktung der im Anhang VII Teil II der ... den Betrieben dienen, zu fördern. (3) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 sind Kosten für Versicherungsprämien, die zur Versicherung gegen Einkommensverluste ... auf dem Versicherungsmarkt führt. (4) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 sind Kosten für Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten förderfähig, ... die Maßnahmen durchgeführt werden. (5) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 sind Kosten für Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern und für ... Angabe oder Rebsortenweine betreffen. (6) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 sind ausschließlich auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Weinbereitung ausgerichtete ...
§ 9 WeinFöGewV Förderfähigkeit von Personalkosten (vom 25.10.2024)
... Die Personalkosten des Antragstellers einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 sind förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung, der Durchführung ...
§ 10 WeinFöGewV Förderfähigkeit von Verwaltungskosten (vom 25.10.2024)
... der oder des Begünstigten, die oder der eine Förderung für eine Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 erhält, sind förderfähig, wenn sie 1. im Zusammenhang mit der ...
§ 12 WeinFöGewV Mindestparzellengröße bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (vom 25.10.2024)
... Die Mindestparzellengröße einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 , die sich aus der Umstrukturierung und Umstellung ergeben muss, darf 20 Ar nicht ...
§ 13 WeinFöGewV Zweckbindungsfrist (vom 25.10.2024)
... alle im Rahmen einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 erfolgten Förderungen zum Erwerb materieller und immaterieller Vermögenswerte gilt eine ... gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 gilt Entsprechendes für die Installation von Tropfbewässerungsanlagen. ...
§ 14 WeinFöGewV Dauer der Förderung (vom 25.10.2024)
... Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine ... Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Drittland ist auf maximal drei ... ist auf maximal drei Jahre zu begrenzen. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 kann die Förderung für eine Maßnahme einmalig um bis zu zwei Jahre oder zweimal um ...
§ 18 WeinFöGewV Mitteilungspflichten (vom 25.10.2024)
... Monat vor Ablauf der entsprechenden Frist zu erfolgen. (5) Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 haben sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die nach Landesrecht ...
§ 20 WeinFöGewV Verwaltungskontrollen (vom 25.10.2024)
...  (6) Die Verwaltungskontrollen bei materiellen Investitionsvorhaben nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 umfassen zumindest einen Besuch des geförderten Vorhabens oder des Investitionsstandortes, um ...
§ 21 WeinFöGewV Inhalt der Vor-Ort-Kontrollen (vom 25.10.2024)
... waren. (2) Bei Vor-Ort-Kontrollen von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 ist die Richtigkeit der Angaben der oder des Begünstigten anhand zugrundeliegender Unterlagen ...
§ 23 WeinFöGewV Kontrollsatz und Stichprobenerhebung für Vor-Ort-Kontrollen (vom 25.10.2024)
... Für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 kann nach deren Durchführung eine Stichprobenkontrolle vorgenommen werden. Eine ...
§ 25 WeinFöGewV Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bei Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (vom 25.10.2024)
... Die Einhaltung der Bestimmungen über Förderungen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 ist von den zuständigen Stellen anhand der Weinbaukartei zu kontrollieren. (2) ...
§ 27 WeinFöGewV Berichte über Vor-Ort-Kontrollen (vom 25.10.2024)
... oder zu übermitteln und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 ist der kontrollierten Person zusätzlich Gelegenheit zur Unterzeichnung zu ...
§ 30 WeinFöGewV Sanktionierung von Übererklärungen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 (vom 25.10.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317
Artikel 1 1. WeinSFVÄndV
... 1 wird wie folgt gefasst: „Allgemeines". b) In der Angabe zu § 1 wird das Wort „Zuständigkeiten" durch das Wort „Gegenstand" ersetzt. ... Angabe zu § 30 wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. 3. Die Überschrift von Abschnitt 1 wird wie folgt ... 1 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 1 Allgemeines". 4. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 1 Anwendungsbereich und Gegenstand". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... „§ 2 Begünstigte (1) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Delegierten Verordnung (EU) 2022/126. (2) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Verordnung (EU) 2022/126. (3) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 ... Nummer 3 gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 kann beantragt werden von 1. Weinerzeugern gemäß Artikel 40 Absatz 2 der ... Verordnung (EU) 2022/126. (5) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 gilt Absatz 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass auch Privatunternehmen gemäß ... sein können. (6) Für die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 2 entsprechend. § 3 Zuständige Stellen (1) ... Stellen (1) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 6 im Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes sind, sofern dieses Land diese Maßnahmen ... Stellen. (2) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. (3) Zuständig ... (3) Zuständig für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 1. ist für Maßnahmen im Hoheitsgebiet eines Landes, sofern dieses Land ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2" durch die Angabe „ § 1 Absatz 2" ersetzt, das Wort „elektronisch" gestrichen und nach dem Wort ... 4 und 5 ersetzt: „(4) Über die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 ... § 1 Absatz 2 ist durch Bescheid zu entscheiden. Eine Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 wird nicht gewährt, sofern der Gesamtbetrag einer beantragten Förderung den Betrag von ... Landwirtschaft und Ernährung gestellter Antrag auf Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5 darf nicht mehr für das laufende Haushaltsjahr des jeweiligen Jahreshaushaltsplans der ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort „Behörde" durch ... einleitender Satzteil wird die Angabe „§ 2 Absatz 2" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 2" ersetzt. bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Ein Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 hat einen Nachweis über das Bestehen der zu fördernden Ernteversicherung zu enthalten, ... Satzteil werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. bbb) Nummer 4 wird wie folgt geändert:  ... In Buchstabe a wird die Angabe „§ 2 Absatz 4" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt. bbbb) In Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 ... In Buchstabe b wird die Angabe „§ 2 Absatz 5" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 5" ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „Absatz 2 Satz ... e) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Für einen Antrag nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 gilt Absatz 2 entsprechend." 10. § 6 wird durch die folgenden §§ 6 ... von maßnahmenbezogenen Kosten (1) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 sind vorbehaltlich des Satzes 2 die dafür erforderlichen Kosten förderfähig. Nicht ... 3. für nicht klassifizierte Rebsorten. (2) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 sind ausschließlich die der Erzeugung oder der Vermarktung der im Anhang VII Teil II der ... in den Betrieben dienen, zu fördern. (3) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 sind Kosten für Versicherungsprämien, die zur Versicherung gegen Einkommensverluste ... auf dem Versicherungsmarkt führt. (4) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 sind Kosten für Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten förderfähig, ... die Maßnahmen durchgeführt werden. (5) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 sind Kosten für Tätigkeiten zur Absatzförderung in Drittländern und für ... Angabe oder Rebsortenweine betreffen. (6) Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 6 sind ausschließlich auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Weinbereitung ausgerichtete ... Absatz 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. 12. Der bisherige § 8 wird § 10 und in seinem Absatz 1 ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 oder 5" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 4 oder 5" ersetzt. 13. Der bisherige § 9 wird § 11. 14. Nach ... von Rebflächen (1) Die Mindestparzellengröße einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 , die sich aus der Umstrukturierung und Umstellung ergeben muss, darf 20 Ar nicht ... „§ 2 Absatz 2 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Falle ... b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 gilt Entsprechendes für die Installation von Tropfbewässerungsanlagen."  ... 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Förderung einer Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine ... Begünstigten in einem bestimmten Mitgliedstaat und für eine Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 5 für einen bestimmten Begünstigten in einem bestimmten Drittland ist auf maximal drei ... eine Maßnahme kann" durch die Wörter „Im Falle von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 kann die Förderung für eine Maßnahme" ersetzt. 17. Der bisherige ... c) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 haben sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und die nach Landesrecht ... „(6) Die Verwaltungskontrollen bei materiellen Investitionsvorhaben nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 umfassen zumindest einen Besuch des geförderten Vorhabens oder des Investitionsstandortes, um ... 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 2 bis 5" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6" ersetzt. 24. In § 22 Absatz 2 wird das Wort „Diese" ... wie folgt gefasst: „(1) Für die Förderung von Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 kann nach deren Durchführung eine Stichprobenkontrolle vorgenommen werden. Eine Stichprobe ... b) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Wörter „und nach" ... oder zu übermitteln und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bei Maßnahmen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 6 ist der kontrollierten Person zusätzlich Gelegenheit zur Unterzeichnung zu geben." ... der Überschrift wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „ § 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt. b) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Im ...