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Artikel 3 - Pauschalentlastungsgesetz (PauschEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 2 dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. November 2023.

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