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Zitierungen von § 1 KoStrukStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KoStrukStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KoStrukStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 KoStrukStatG (vom 04.03.2021)
... Die Kostenstrukturerhebungen nach § 1 erfassen folgende Tatbestände: 1. den Wert a) der steuerlichen und ...
§ 5 KoStrukStatG (vom 04.03.2021)
... Für die Erhebungen nach § 1 besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder ... der Unternehmen und der Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit ( § 1 ) für die einzelnen Wirtschaftszweige durchgeführt. (3) Für ...
§ 6 KoStrukStatG (vom 27.07.2016)
... der Erhebungen nach § 1 sind 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 4 BStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
... 5 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Erhebungen nach § 1 besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber oder Leitungen der ... 6 eingefügt: „§ 6 Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 sind 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der ...
Gesetz zur Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Unternehmensstatistiken zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken und zur Änderung anderer Statistikgesetze
G. v. 22.02.2021 BGBl. I S. 266
Artikel 2 HdlDlStatGEG Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
... Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 (1) In den Wirtschaftsbereichen ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 (1) In den Wirtschaftsbereichen „Arzt- und Zahnarztpraxen" sowie ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 6 StatAV Gesetz über Kostenstrukturstatistik
... 1 Das Gesetz über Kostenstrukturstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, ... höchstens 5 vom Hundert der in diesem Gebiet ansässigen Unternehmen nach § 1 Nr. 1 bis 4 erhöht. (2) Diese Regelung tritt am 31. Dezember 1993 außer ...
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