interne Verweise§ 5 KoStrukStatG (vom 04.03.2021) ... der Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Angaben zu § 6 Nummer 2 sind freiwillig. (2) Die Erhebungen werden bei höchstens 7 Prozent der Gesamtzahl ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 4 BStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik ... und Inhaber oder Leitungen der Unternehmen und Arbeitsstätten. Die Angaben zu § 6 Nummer 2 sind freiwillig." 2. Nach § 5 wird folgender § 6 ... zu § 6 Nummer 2 sind freiwillig." 2. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt: „§ 6 Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 ... 2. Nach § 5 wird folgender § 6 eingefügt: „§ 6 Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 sind 1. Name, Anschrift, ...
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