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Zitierungen von § 7 DECHPolVtrUG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 DECHPolVtrUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DECHPolVtrUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 DECHPolVtrUG Bewilligung der Vollstreckung
... rechtskräftig und die Geldforderung vollstreckbar wird, soweit kein Einspruch nach § 7 Absatz 1 eingelegt wird, 2. die Aufforderung an die betroffene Person, die Geldforderung ...
§ 8 DECHPolVtrUG Gerichtliches Verfahren
... der Vollstreckung und gegen die Entscheidung über die Unzulässigkeit des Einspruchs ( § 7 Absatz 2 ) ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. (2) Hilft die ... betroffenen Person nicht ab oder beantragt die betroffene Person eine gerichtliche Entscheidung ( § 7 Absatz 2 Satz 2 ), so entscheidet das nach Absatz 3 zuständige Amtsgericht. Das zuständige ...
§ 9 DECHPolVtrUG Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag der betroffenen Person
... Über den Einspruch der betroffenen Person ( § 7 ) entscheidet das Gericht durch Beschluss. (2) Sind Vorschriften über die ... (6) Über den Antrag der betroffenen Person auf gerichtliche Entscheidung ( § 7 Absatz 2 Satz 2 ) entscheidet das Gericht durch Beschluss. Die §§ 297 bis 300, 302 und 306 ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtskostengesetz (GKG)
neugefasst durch B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Anlage 1 GKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 20.07.2024)
... gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde nach § 87f Abs. 5 Satz 2 IRG oder § 7 Absatz 2 Satz 2 DECHPolVtrUG : Der Antrag wird verworfen 33,00 € ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365, 2024 I Nr. 165
Artikel 2 DECHPolVtrEG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... werden im Gebührentatbestand nach der Angabe „IRG" die Wörter „oder § 7 Absatz 2 Satz 2 DECHPolVtrUG " ...
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