Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.08.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anlage Teil C - Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (SchKrFürsV k.a.Abk.)
V. v. 25.04.1972 BGBl. I S. 734; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.05.1972; FNA: 9513-21 Schiffsbesatzung
|
Geltung ab 01.05.1972; FNA: 9513-21 Schiffsbesatzung
|
Anlage Teil C (zu § 22)
Anlage Teil C hat 1 frühere Fassung
Muster
---
Betäubungsmittelbuch für Kauffahrteischiffe
Schiff:...
Reeder:...
Heimathafen:...
Ausrüstung nach Verzeichnis:...
Beginn der Eintragungen:...
(Rückseite des Titelblattes)
---
Anleitung zum Ausfüllen der Kopfleisten der Blätter des Betäubungsmittelbuches.
---
Betäubungsmittelbuch Blatt:...
Name des Betäubungsmittels:...
Sollbestand nach Verzeichnis der Anlage Teil B:...
restliche Teile dieser Anlage siehe Anlageband zu BGBl. I Nr. 38 vom 29. April 1972
- -
- Buch in festem Einband mit laufend nummerierten Seiten im Format DIN A4 -
---
Betäubungsmittelbuch für Kauffahrteischiffe
Schiff:...
Reeder:...
Heimathafen:...
Ausrüstung nach Verzeichnis:...
Beginn der Eintragungen:...
(Rückseite des Titelblattes)
---
Anleitung zum Ausfüllen der Kopfleisten der Blätter des Betäubungsmittelbuches.
- 1.
- Die Blätter sind laufend durchzunummerieren.
- 2.
- Die Nummern des Verzeichnisses über die Ausrüstung sowie der Gehalt an wirksamer Substanz des Betäubungsmittels je Ampulle sind gemäß nachstehender Angabe einzutragen.
Lfd. Nr. des Ver- zeichnisses | Bezeichnung des Betäubungs- mittels | Zubereitung | Gehalt an wirksamer Substanz je Ampulle |
5.08 27.17 | Morphinhydro- chlorid | Ampullen | 10 mg (= 0,010g) |
- 3.
- Als Name des Betäubungsmittels ist der Arzneimittelname (Präparatename) anzugeben. Für unterschiedliche Präparate sind gesonderte Seiten vorzusehen.
---
Betäubungsmittelbuch Blatt:...
Name des Betäubungsmittels:...
- Nr.
- des Verzeichnisses:...
Sollbestand nach Verzeichnis der Anlage Teil B:...
restliche Teile dieser Anlage siehe Anlageband zu BGBl. I Nr. 38 vom 29. April 1972
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen V. v. 5. September 2007 BGBl. I S. 2221 m.W.v. 13. September 2007
Anzeige
Frühere Fassungen von Anlage Teil C Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 13.09.2007 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 05.09.2007 BGBl. I S. 2221 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1621/a151844.htm