Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung wird hiermit in Kraft gesetzt und die in Teil 2 Kapitel 2 und 3 des
Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden in dem aus dem Abkommen ersichtlichen Umfang gewährt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.