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Zitierungen von § 17 Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 StAngRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StAngRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23 StAngRegG
... werden. (2) Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber der nach § 17 zuständigen Behörde. Die Anfechtungserklärung ist zu Protokoll der Behörde ...
§ 27 StAngRegG
... 17 gilt, soweit er die örtliche Zuständigkeit regelt, auch für die ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3714; aufgehoben durch Artikel 2 G. v. 19.02.2006 BGBl. I S. 334
Artikel 3 RuStAÄndG 1974
... ist, seinen Aufenthalt in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verlegen. (8) Die §§ 17 und 20 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 ...
Zweites Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit
G. v. 17.05.1956 BGBl. I S. 431; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 9 2. StAngRegG
... Für alle nach diesem Gesetz abzugebenden Erklärungen gelten die §§ 14 bis 21 und § 23 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. ...
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