Artikel 2 - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (HFinG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Digitalinfrastrukturfondsgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2024 DIFG § 4, § 9, § 10

Das Digitalinfrastrukturfondsgesetz vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2525), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 wird aufgehoben.

2.
§ 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9 Auflösung

Das Sondervermögen wird zum 30. März 2024 aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wird an den Bundeshaushalt 2024 abgeführt."

3.
§ 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 31. März 2024 außer Kraft."



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