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Artikel 5 - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (HFinG 2024 k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe zu § 459 angefügt:
„§ 459 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024". - 2.
- § 22 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 3.
- Dem § 87a wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches erhalten auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses das Weiterbildungsgeld, wenn sie an einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist."
- 4.
- Folgender § 459 wird angefügt:
„§ 459 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
Die Bundesagentur trägt ab dem 1. Januar 2025 die Aufwendungen, die sich aus der Anwendung des § 66a des Zweiten Buches ergeben. Eine Pauschalierung des Aufwendungsersatzes ist zulässig. Die Bundesagentur, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen vereinbaren die Höhe des Gesamtbetrages zur Abgeltung der Aufwendungen sowie im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einzelheiten zum Verfahren. Die Bundesagentur zahlt den Gesamtbetrag zu Beginn des Jahres an den Bund."
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Zitierungen von Artikel 5 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HFinG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HFinG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 HFinG 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. April 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt am Tag nach der ...
Zitat in folgenden Normen
Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
Eingangsformel 1. BAZustAnOÄndAnO
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), der durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 ) geändert worden ist, in Verbindung mit - § 126 Absatz 3 und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Artikel 2 FuAGuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „a) § 312 Absatz 1 Satz ...
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