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Artikel 5 - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (HFinG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB III offen

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe zu § 459 angefügt:

„§ 459 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024".

2.
§ 22 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 4 wird aufgehoben.

b)
Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben nach den §§ 119 bis 121."

3.
Dem § 87a wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches erhalten auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses das Weiterbildungsgeld, wenn sie an einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist."

4.
Folgender § 459 wird angefügt:

„§ 459 Übergangsregelung aus Anlass des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024

Die Bundesagentur trägt ab dem 1. Januar 2025 die Aufwendungen, die sich aus der Anwendung des § 66a des Zweiten Buches ergeben. Eine Pauschalierung des Aufwendungsersatzes ist zulässig. Die Bundesagentur, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen vereinbaren die Höhe des Gesamtbetrages zur Abgeltung der Aufwendungen sowie im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Einzelheiten zum Verfahren. Die Bundesagentur zahlt den Gesamtbetrag zu Beginn des Jahres an den Bund."

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Zitierungen von Artikel 5 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HFinG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HFinG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 HFinG 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 1. April 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt am Tag nach der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Anordnung zur Änderung der Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts (BAZustAnO)
A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
Eingangsformel 1. BAZustAnOÄndAnO
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), der durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 ) geändert worden ist, in Verbindung mit - § 126 Absatz 3 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 148
Artikel 2 FuAGuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „a) § 312 Absatz 1 Satz ...