Tools:
Update via:
Artikel 6 - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (HFinG 2024 k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 408) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 9 Absatz 4 werden die Wörter „im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3" gestrichen.
- 3.
- In § 12 Absatz 2 werden die Wörter „im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz 3" gestrichen.
Zitierungen von Artikel 6 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 HFinG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HFinG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 HFinG 2024 Inkrafttreten
... (2) Artikel 1 tritt am 1. April 2024 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt am Tag nach der Verkündung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16239/a307000.htm