Artikel 9 - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 (HFinG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des SURE-Gewährleistungsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2023 SURE-GewährlG § 2

§ 2 Absatz 2 des SURE-Gewährleistungsgesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633) wird wie folgt geändert:

1.
Das Wort „halbjährlich" wird gestrichen.

2.
Folgender Satz wird angefügt:

„Das Weitere bestimmt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages."

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Zitierungen von Artikel 9 Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 HFinG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HFinG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 HFinG 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Die Artikel 4, 5 und 6 treten am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 9 tritt am Tag nach der Verkündung in ...


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