Änderungen an Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.04.2025(noch nicht in Kraft)Artikel 2 Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
vom 6. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 32)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 03.08.2024Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, Anlage
Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 256)
 24.06.2024 (02.08.2024)Anlage Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 256)
 01.12.2021 (02.08.2024)Synopse gesamt oder einzeln für
§ 6 (neu), § 6, Anlage
Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation
vom 23. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 256)
 01.02.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)§ 7 Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 1)
 05.01.2024ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.)§ 7 Besondere Gebührenverordnung Telekommunikation (BMDVTKBGebV)
vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 1)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed