Änderung Anlage 5 FeV vom 15.06.2007

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Anlage 5 FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2007 geltenden Fassung
Anlage 5 FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 06.06.2007 BGBl. I S. 1045

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5) Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


(siehe BGBl. I 1998 S. 2260 - 2263)






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