Tools:
Update via:
Anlagen - Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)
V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Anlagen
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) Formular WpI-EENP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 2) Formular WpI-Z Angaben zur Zuverlässigkeit (Angaben nach § 5 Absatz 2 WpI-InhKontrollV i. V. m. Artikel 4 Buchstabe a und b sowie Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a und b der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) Formular WpI-KB Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Anlage 5 (zu § 9 Absatz 1) Formular WpI-AV Anzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung (Anzeige nach § 24 Absatz 2 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16261/b45189.htm