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II. - Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHoMeBefÜAnO k.a.Abk.)
II. Inkrafttreten
Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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