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Artikel 3 - Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze (GWStatGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
In § 7b Absatz 6 des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist, wird die Angabe „4" durch die Angabe „5" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GWStatGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GWStatGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Außenhandelsstatistikänderungsgesetz (AHStatG-ÄndG)
G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 71
Artikel 4 AHStatG-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 13 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert. 1. § 3 Absatz 1a wird wie ...
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