Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 26.04.2024 aufgehoben

§ 1 - Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung (IsraelAufenthÜV)

V. v. 18.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 15
Geltung ab 26.01.2024 bis 26.04.2024; FNA: 26-12-14 Ausländerrecht

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt anlässlich des durch die Terrororganisation Hamas verursachten Krieges in Israel die vorübergehende Befreiung israelischer Staatsangehöriger vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet.



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