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Zitierungen von § 35 SGleiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 SGleiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGleiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung Soldatinnen (SGleibWV)
V. v. 12.05.2005 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 20 SGleibWV Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift (vom 25.01.2024)
... in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt und weist auf die Anfechtungsfrist nach § 35 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes ...
§ 21 SGleibWV Benachrichtigung der Gewählten, Annahme der Wahl; Beendigung des Amtes des Wahlvorstandes (vom 25.01.2024)
... und ihrer Stellvertreterinnen. Ist zu diesem Zeitpunkt die Frist des § 35 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes noch nicht abgelaufen, endet die Amtszeit des Wahlvorstandes mit dem Ablauf dieser Frist, es sei ...
§ 23 SGleibWV Aufbewahrung der Wahlunterlagen (vom 25.01.2024)
... die Niederschriften, Bekanntmachungen und Stimmzettel, bis zum Ablauf der Wahlanfechtungsfrist ( § 35 Absatz 2 Nummer 2 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes ), im Fall der Wahlanfechtung bis zum bestands- oder rechtskräftigen Abschluss des ...
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