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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EEGHäVG k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Februar 2024.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16287/a308970.htm