Änderung Anlage PrüflabV vom 12.11.2013

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Anlage PrüflabV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.11.2013 geltenden Fassung
Anlage PrüflabV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.11.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3918
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2)


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


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- Staatl. Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung (SAL) -
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden

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- Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS Hannover) -
Postfach 2 03
30002 Hannover



 
 



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