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Synopse aller Änderungen der 5. BinSchStrOAbweichV am 01.09.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2024 durch Bekanntmachung der 5. BinSchStrOAbweichV-Bek geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der 5. BinSchStrOAbweichV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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5. BinSchStrOAbweichV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2024 geltenden Fassung
5. BinSchStrOAbweichV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2024 geltenden Fassung
durch B. v. 11.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 282
(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 295), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 118) geändert worden ist, außer Kraft tritt. *)

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des letzten Tages des 35. auf den Monat des Inkrafttretens nach Absatz 1 folgenden Kalendermonats außer Kraft. *)

(3) Das Inkrafttreten und das Außerkrafttreten dieser Verordnung wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.


---
*) Anm. d. Red.: Am Tag der Verkündung dieser Verordnung soll die Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gemäß ihres § 5 mit Ablauf des 4. Mai 2026 außer Kraft treten.

(Text neue Fassung)

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vierte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 24. April 2020 (VkBl. S. 295), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 118) geändert worden ist, außer Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des letzten Tages des 35. auf den Monat des Inkrafttretens nach Absatz 1 folgenden Kalendermonats außer Kraft.

(3) Das Inkrafttreten und das Außerkrafttreten dieser Verordnung wird von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 11. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 282) ist diese Verordnung am 1. September 2024 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31. August 2027 außer Kraft.