Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts vom 11.04.2024

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.04.2024 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 11.04.2024 geltenden Fassung
durch B. v. 05.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 115
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(Text alte Fassung)

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 100)

(Text neue Fassung)

(siehe BGBl. 2024 I Nr. 100, ber. 115)

 



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