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Artikel 6 - Wachstumschancengesetz (WaChaG k.a.Abk.)
Artikel 6 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 10d Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „70 Prozent" durch die Angabe „60 Prozent" ersetzt.
- 2.
- Dem § 52 Absatz 18b wird folgender Satz angefügt:
„§ 10d Absatz 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 6 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2028 anzuwenden."
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Zitierungen von Artikel 6 Wachstumschancengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 WaChaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WaChaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 35 WaChaG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... in Kraft. (8) Die Artikel 14 und 16 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (9) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. (10) Die §§ 124 und 125 des Vierten Buches ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 321
Artikel 1 TarifErmLaG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 32c wird wie folgt ...
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