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Zitierungen von § 42 LuftVZO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 LuftVZO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVZO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48 LuftVZO Rücknahme und Widerruf der Genehmigung (vom 12.07.2008)
... oder das Erlöschen der Genehmigung aus anderen Gründen ist bekannt zu machen; § 42 Abs. 4 Satz 1 ist sinngemäß ...
§ 52 LuftVZO Erteilung und Umfang der Genehmigung (vom 12.07.2008)
... Für die Genehmigung des Landeplatzes gilt § 42 Abs. 1 entsprechend. (2) Die Genehmigungsurkunde muss enthalten 1. die ... 1 entsprechend. (2) Die Genehmigungsurkunde muss enthalten 1. die § 42 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 7 bis 10 entsprechenden Angaben, 2. die Richtung und Länge ... gegebenenfalls die Bestimmung eines beschränkten Bauschutzbereiches. (3) § 42 Abs. 4 gilt ...
§ 57 LuftVZO Erteilung und Umfang der Genehmigung (vom 12.07.2008)
... Für die Genehmigung eines Segelfluggeländes gilt § 42 Abs. 1 entsprechend. (2) Die Genehmigungsurkunde muss enthalten 1. die ... 1 entsprechend. (2) Die Genehmigungsurkunde muss enthalten 1. die § 42 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 9 und 10 entsprechenden Angaben, 2. gegebenenfalls die Bestimmung ... erstreckt. Die Bekanntmachung muss die Angaben nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 enthalten; § 42 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt ...
Zitat in folgenden Normen
Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 251
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 26.07.2024)
... Genehmigung der Anlage und des Betriebes a) eines Flughafens ( § 42 LuftVZO ) 1.660 bis 400.000 EUR b) eines Landeplatzes (§ 52 LuftVZO) mit ... des Betriebes (ohne Anlagengenehmigung) a) eines Flughafens ( § 42 LuftVZO ) 330 bis 10.000 EUR b) eines Landeplatzes (§ 52 LuftVZO) mit ...
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
§ 8 LuftVG (vom 03.07.2016)
... hinaus die für die entsprechende Flugplatzart vorgeschriebenen Angaben enthalten (§ 42 Abs. 2, § 52 Abs. 2, § 57 Abs. 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Eine ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Anhang 6. LuftKostVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... der Anlage und des Betriebes a) eines Flughafens (§ 42 LuftVZO) 1.660 bis 400.000 EUR b) eines Landeplatzes (§ 52 ... Betriebes (ohne Anlagengenehmigung) a) eines Flughafens (§ 42 LuftVZO) 330 bis 10.000 EUR b) eines Landeplatzes (§ 52 LuftVZO) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 568 10. ZustAnpV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... In § 7 Satz 2, § 42 Absatz 1 Satz 3, § 61 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 2, § 62a Absatz 1 und ...
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
V. v. 17.11.2006 BGBl. I S. 2644
Artikel 2 2. LuftfrAnfBetrLuftfÄndV Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... Abs. 3 wird die Zahl „10" durch die Zahl „9" ersetzt. 5. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... wie folgt gefasst: „(1) Für die Genehmigung des Landeplatzes gilt § 42 Abs. 1 entsprechend." b) In Absatz 2 Nr. 1 wird die Angabe „und 8" ... Angabe „bis 10" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Abs. 4 gilt entsprechend." 7. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben. ... gefasst: „(1) Für die Genehmigung eines Segelfluggeländes gilt § 42 Abs. 1 entsprechend." b) In Absatz 2 Nr. 1 werden nach der Angabe „3" ... Ende durch ein Semikolon ersetzt und folgender Satzteil angefügt: „§ 42 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend." 9. Nach § 62 wird ...
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