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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEGDRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 130; Geltung ab 20.04.2024

Artikel 3 Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes



Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5049) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 22a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2021
bis
30.11.2023
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
2.939".


2.
§ 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2021
bis
30.11.2023
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
864".


3.
Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:

„Die seit dem 1. September 2021 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Dezember 2023 um 11,3 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.939 Euro nicht überschritten werden darf."

4.
§ 33a wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2021
bis
30.11.2023
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
2.939".


5.
§ 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:

„vom
1.9.2021
bis
30.11.2023
Euro".


 
b)
Folgende Spalte wird angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
1.488
1.874
155".


6.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Dezember 2023 1.356 Euro."

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Dezember 2023 155 Euro."

b)
In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Dezember 2023 486 Euro."

c)
In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. September 2021" durch die Wörter „bis 30. November 2023" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:

„ab 1. Dezember 2023 638 Euro."

7.
§ 38a wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
930".


 
b)
Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
715".


 
c)
Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:

„ab
1.12.2023
Euro
357".


8.
Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 (Besoldungsübersicht) wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 32.978 35.396 36.604".


 
b)
In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 37.206 42.497 45.139".


 
c)
In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 45.256 51.995 55.370".


 
d)
In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:

 „Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
ab 1.12.2023 57.846 65.667 69.580".


9.
Anlage 5c zu § 22 (Besoldungsübersicht Rente) wird wie folgt geändert:

a)
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 32.978 35.396 36.604".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 14.840 23.007 26.721".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 9.888 15.336 17.820".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 8241.278 1.485".


 
b)
Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 37.206 42.497 45.139".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 16.743 27.623 32.951".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 11.160 18.420 21.972".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 9301.535 1.831".


 
c)
Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 45.256 51.995 55.370".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 20.365 33.797 40.420".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 13.572 22.536 26.952".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und folgende Zeile angefügt:

 Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
„ab 1.12.2023 1.131 1.878 2.246".


 
d)
Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:

 „Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
ab 1.12.2023 57.846 65.667 69.580".


 
 
bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:

 „Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
ab 1.12.2023 20.420 36.117 48.010".


 
 
cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:

 „Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
ab 1.12.2023 13.608 24.084 32.004".


 
 
dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.9.2021" durch die Angabe „bis 30.11.2023" ersetzt und werden die folgenden Zeilen angefügt:

 „Bis zum
vollendeten
35.
Lebensjahr
Euro
Bis zum
vollendeten
45.
Lebensjahr
Euro
Ab
vollendetem
45.
Lebensjahr
Euro
ab 1.12.2023 1.134 2.007 2.667".