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Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (9. GemFinRefG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2024 GemFinRefG § 3

In § 3 Absatz 1 Satz 4 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2142) geändert worden ist, wird die Angabe „35.000" durch die Angabe „40.000" und die Angabe „70.000" durch die Angabe „80.000" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner