Artikel 36 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze (DDGEG k.a.Abk.)

Artikel 36 Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes


Artikel 36 ändert mWv. 14. Mai 2024 3. TMGÄndG Artikel 2

Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28. September 2017 (BGBl. I S. 3530) wird aufgehoben.



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