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Artikel 5 - Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (2. UStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 15. November 2024 BNatSchG § 22, § 32, § 57

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 22 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „in den Absätzen 2a und 2b," durch die Wörter „in den Absätzen 2a bis 2c," ersetzt.

b)
In Absatz 2a Satz 1 Nummer 2 werden vor den Wörtern „unvereinbar sind" die Wörter „ganz oder teilweise" eingefügt.

c)
Nach Absatz 2b wird folgender Absatz 2c eingefügt:

„(2c) Die Absätze 2a und 2b gelten entsprechend für Erklärungen zur Unterschutzstellung, die mit den Vorgaben der Richtlinie 92/43/EWG unvereinbar sind, weil eine danach erforderliche Prüfung, Feststellung oder Maßnahme nicht durchgeführt wurde. Ist in den Fällen des Satzes 1 eine Fortgeltung des mit den Vorgaben des Rechts der Europäischen Union unvereinbaren Teiles der Erklärung zur Unterschutzstellung ausgeschlossen, finden insoweit die §§ 33 bis 36 Anwendung. Satz 2 gilt entsprechend, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung insgesamt unwirksam ist."

2.
In § 32 Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „§ 22 Absatz 2a und 2b" durch die Wörter „§ 22 Absatz 2a bis 2c" ersetzt.

3.
§ 57 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nach den Wörtern „Richtlinie 2001/42/EG" werden die Wörter „und der Richtlinie 92/43/EWG" eingefügt.

b)
Nach den Wörtern „§ 22 Absatz 2a und 2b Satz 2" werden die Wörter „sowie Absatz 2c" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 2. UStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. UStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 2. UStatGuaÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5 tritt am 15. November 2024 in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 22 BNatSchG Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft (vom 15.11.2024)
... B. v. 28. April 2010 (BGBl. I S. 450) --- *) Anm. d. Red.: Die Änderung in Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a G. v. 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153 ) wurde sinngemäß konsolidiert. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht
G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Artikel 5 KlImSchVG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... 1 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153 ) geändert worden ist, wird ...