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Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung (2. NOK-LVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1471) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290), die zuletzt durch Artikel 68 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:
Artikel 1 Änderung der NOK-Lotsverordnung
Die NOK-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9991), die zuletzt durch Artikel 74 § 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Ist eine Ablösung durch einen Lotsen des benachbarten Reviers an der Lotsenwechselstation Rüsterbergen nicht möglich, darf der an Bord befindliche im Nachbarrevier entsprechend revierkundige Lotse auch dort lotsen."
- 2.
- Die Anlage 1 enthält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Mai 2024.
Schlussformel
Der Leiter der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Eric Oehlmann
Eric Oehlmann
Anhang zu Artikel 1 Nummer 2
Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3) Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen | a) Empfänger der Lotsenanforderung b) UKW-Kanal c) E-Mail d) Telefonnummer e) Telefax-Nummer |
Seelotsrevier NOK I | ||
1. Von der Elbe für den NOK bestimmte Schiffe | ||
Lotsenstation Brunsbüttel UKW Kanal 9 KIEL CANAL PILOT | von See kommend bei Passieren der Position Feuerschiff Elbe | a) Verkehrszentrale Cuxhaven b) 71 (CUXHAVEN ELBE TRAFFIC) c) dispo@pilot-nok.de d) +49 (0) 48 52 80 80 e) +49 (0) 48 52 86 03 |
von Hamburg kommend bei Passieren der Position Seemannshöft | a) Nautische Zentrale Hamburg b) 14 (Hamburg Port Traffic) | |
Mindestens jedoch zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an den Reeden Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Reeden bzw. Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwei Stunden, muss der Seelotse vor Reiseantritt des Fahrzeuges telefonisch oder über UKW- Kanal 9 direkt bei der Lotsenstation Brunsbüttel angefordert werden. Bei Antritt der Reise muss diese bei der zuständigen Verkehrszentrale (CUXHAVEN ELBE TRAFFIC über UKW- Kanal 71 oder BRUNSBÜTTEL ELBE TRAFFIC über UKW-Kanal 68) angemeldet werden. | | |
Lotsbezirke NOK II / Kieler Förde | ||
2. Von See in die Kieler Förde und von Osten in den NOK einlaufende Schiffe | ||
Lotsenstation Leuchtturm Kiel | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit mit Bestätigung zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit am Leuchtturm Kiel | a) Lotsenstation Leuchtturm Kiel b) 14 (KIEL PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 03 43 6 e) +49 (0) 431 36 10 49 | Lotsenstation Kiel-Holtenau | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit, mit Bestätigung zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Holtenauer Reede | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss die Anforderung des Seelotsen vor Reiseantritt des Fahrzeugs erfolgen. Außerdem ist Folgendes zu melden: - ob die Fahrt vor den Schleusen unterbrochen wird - ob das Schiff von der Lotsenannahmepflicht befreit ist (unter Angabe des Namens des befreiten Schiffsführers) - ob ein Seelotse am Leuchtturm Kiel oder auf der Reede Holtenau gewünscht wird. | | |
3. Teilstreckenverkehr auf dem NOK | ||
a) Häfen und Liegeplätze am NOK - Weststrecke - km 1,5 bis 45 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Brunsbüttel liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Brunsbüttel NOK b) 9/13 (KIEL CANAL PILOT) c) office@pilot-nok.de d) +49 (0) 48 52 80 80 e) +49 (0) 48 52 86 03 |
b) Häfen und Liegeplätze am NOK - Mittelstrecke - km 45 bis 78 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Rüsterbergen liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Rüsterbergen b) 73 (BREIHOLZ PILOT) c) wache- ruesterbergen@kielpilot.de d) +49 (0) 43 31 84 56 e) +49 (0) 43 31 84 57 60 |
c) Häfen und Liegeplätze am NOK - Oststrecke - km 78 bis 98 | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
4. Aus dem NOK und aus der Kieler Förde nach Osten auslaufende Schiffe | ||
a) Schleusengruppe Kiel-Holtenau | Spätestens bei Passieren der Weiche „Groß Nordsee" | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
b) Häfen und Liegeplätze an der Kieler Förde | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. Bei Häfen und Liegeplätzen, die nicht in der Nähe der Lotsenstation Kiel-Holtenau liegen, sind die Wegezeiten zu berücksichtigen. | a) Lotsenstation Kiel-Holtenau b) 12 (HOLTENAU PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
Lotsbezirk Trave | ||
5. Von See in die Trave einlaufende Schiffe, bestimmt für Travemünde und/oder Lübeck | ||
Tonne TRAVE | 1. Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Tonne TRAVE Bestätigung genau zweieinhalb Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Tonne TRAVE über UKW-Sprechfunk Weitere Meldung beim Passieren der Leuchttonne 1 des Lübeck-Gedser- Weges über UKW-Sprechfunk | a) Lotsenstation Lübeck- Travemünde b) 14 (LÜBECK PILOT) c) info@luebeckpilot.de d) +49 (0) 45 02 7 11 17 Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68 e) +49 (0) 45 02 75 35 17 |
6. Auslaufende Schiffe von Travemünde oder Lübeck | ||
Häfen und Liegeplätze an der Trave | Mindestens zwei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit des Schiffes. Bei Abfahrten in der Zeit von 19:00 Uhr bis 08:00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 17:00 Uhr angezeigt werden. | a) Lotsenstation Lübeck- Travemünde b) 14 (LÜBECK PILOT) c) info@luebeckpilot.de d) +49 (0) 45 02 7 11 17 Mobil: +49 (0) 171 4 06 71 68 e) +49 (0) 45 02 75 35 17 |
Lotsbezirk Flensburger Förde | ||
7. Von See einlaufende Schiffe | ||
Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit mit Bestätigung fünf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Position 54° 49,4" N, 009° 44,7" E. Beträgt die Reisezeit von nahegelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss die Anforderung des Seelotsen vor der Abfahrt erfolgen. | a) Lotsenstation Flensburg b) 14 (FLENSBURG PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
8. Auslaufende Schiffe und Verholungen | ||
Häfen und Liegeplätze an der Flensburger Förde | Mindestens fünf Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit des Schiffes | a) Lotsenstation Flensburg b) 14 (FLENSBURG PILOT) c) wache-holtenau@kielpilot.de d) +49 (0) 431 36 28 58 e) +49 (0) 431 36 10 49 |
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