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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung (2. NOK-LVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 155; Geltung ab 17.05.2024

Artikel 1 Änderung der NOK-Lotsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Mai 2024 NOK-LV

Die NOK-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9991), die zuletzt durch Artikel 74 § 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 20 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Ist eine Ablösung durch einen Lotsen des benachbarten Reviers an der Lotsenwechselstation Rüsterbergen nicht möglich, darf der an Bord befindliche im Nachbarrevier entsprechend revierkundige Lotse auch dort lotsen."

2.
Die Anlage 1 enthält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. NOK-LVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. NOK-LVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 2. NOK-LVÄndV zu Artikel 1 Nummer 2