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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung (2. NOK-LVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der NOK-Lotsverordnung
Die NOK-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9991), die zuletzt durch Artikel 74 § 7 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 20 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Wortlaut wird Absatz 1.
- b)
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:„(2) Ist eine Ablösung durch einen Lotsen des benachbarten Reviers an der Lotsenwechselstation Rüsterbergen nicht möglich, darf der an Bord befindliche im Nachbarrevier entsprechend revierkundige Lotse auch dort lotsen."
- 2.
- Die Anlage 1 enthält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der NOK-Lotsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. NOK-LVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. NOK-LVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16433/a310860.htm