Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (DECHPolVtrEGBek k.a.Abk.)

B. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 165; Geltung ab 01.05.2024
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Mai 2024 DECHPolVtrEG Artikel 5, DECHPolVtrUG GKG JVKostG RVG

Nach Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit vom 14. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 365) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 5 Absatz 1 mit dem Inkrafttreten des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag) (BGBl. 2023 II Nr. 339, S. 3) nach dessen Artikel 64 für die Bundesrepublik Deutschland

 
am 1. Mai 2024

in Kraft getreten ist.



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