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Zitierungen von § 4 HochbauBAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 HochbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HochbauBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 HochbauBAusbV Prüfungsbereich
... welche Tätigkeit nach Satz 1 zugrunde gelegt wird. Dabei ist der Schwerpunkt nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 , in dem der Prüfling ausgebildet wird, zu berücksichtigen. (4) Der ...
§ 15 HochbauBAusbV Inhalt
... Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet unter Berücksichtigung des Schwerpunktes nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 statt, in dem der Prüfling ausgebildet wird. (2) Sie erstreckt sich auf ...
§ 17 HochbauBAusbV Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern"
... Sägen. (6) Der Prüfungsausschuss legt entsprechend des Schwerpunktes nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 , in dem der Prüfling ausgebildet wird, fest, welche Tätigkeit zugrunde gelegt wird. ...
§ 18 HochbauBAusbV Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten"
... Hochbauarbeiten und sämtliche Tätigkeiten aus dem Bereich, der dem Schwerpunkt nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 , in dem der Prüfling ausgebildet wird, entspricht, zugrunde zu legen: 1. Bereich ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16463/v311145.htm