Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2026

Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (Hochbauberufeausbildungsverordnung - HochbauBAusbV)

Artikel 2 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
Geltung ab 01.08.2026; FNA: 806-22-1-155 Berufliche Bildung
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Eingangsformel *
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Dauer der Berufsausbildungen
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
§ 4 Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 5 Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 6 Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 7 Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
§ 8 Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
§ 9 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 10 Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
§ 11 Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereich
Unterabschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 14 Zeitpunkt
§ 15 Inhalt
§ 16 Prüfungsbereiche
§ 17 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern"
§ 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten"
§ 19 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 21 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 22 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 23 Inhalt des Teiles 1
§ 24 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 25 Inhalt des Teiles 2
§ 26 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 27 Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern"
§ 28 Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten"
§ 29 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen"
§ 30 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 31 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 32 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
§ 33 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 34 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
Abschnitt 4 Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 35 Aufteilung in zwei Teile
§ 36 Inhalt des Teiles 1
§ 37 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 38 Inhalt des Teiles 2
§ 39 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 40 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton"
§ 41 Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten"
§ 42 Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen"
§ 43 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 44 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 45 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
§ 46 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 47 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Abschnitt 5 Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Unterabschnitt 1 Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 48 Aufteilung in zwei Teile
§ 49 Inhalt des Teiles 1
§ 50 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 51 Inhalt des Teiles 2
§ 52 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 53 Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau"
§ 54 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau"
§ 55 Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau"
§ 56 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 57 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 58 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
§ 59 Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 60 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Abschnitt 6 Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
§ 61 Aufteilung in zwei Teile
§ 62 Inhalt des Teiles 1
§ 63 Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 64 Inhalt des Teiles 2
§ 65 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 66 Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken"
§ 67 Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten"
§ 68 Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten"
§ 69 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde"
§ 70 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 71 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Weitere Berufsausbildungen
§ 72 Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
§ 73 Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 74 Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik


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