Zitierungen von § 20 HochbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 HochbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HochbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 HochbauBAusbV Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... abgeschlossener Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach § 20 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung ...
§ 34 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
... einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 32 - jeweils die Anforderungen nach § 20 Absatz 2  ...
§ 46 HochbauBAusbV Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... abgeschlossener Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach § 20 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung ...
§ 47 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
... einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 45 - jeweils die Anforderungen nach § 20 Absatz 2  ...
§ 59 HochbauBAusbV Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... abgeschlossener Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach § 20 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung ...
§ 60 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
... einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 58 - jeweils die Anforderungen nach § 20 Absatz 2  ...
§ 72 HochbauBAusbV Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
... abgeschlossener Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach § 20 Absatz 2 ist 1. der oder die Auszubildende von Teil 1 der Abschlussprüfung zum ...
§ 73 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
... einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 71 - jeweils die Anforderungen nach § 20 Absatz 2  ...


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