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Zitierungen von § 57 HochbauBAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 HochbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HochbauBAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 60 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
... zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin nach § 57 Absatz 2 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zum Hochbaufacharbeiter und zur ... sowie das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 57 - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § ...