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Zitierungen von § 70 HochbauBAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 HochbauBAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HochbauBAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 73 HochbauBAusbV Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
... und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik nach § 70 Absatz 2 nicht, erwirbt er auf seinen Antrag den Abschluss zum Hochbaufacharbeiter und zur ... sowie das Ergebnis im Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde" nach § 70 - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § ...
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