Synopse aller Änderungen der BTV-3-ImpfgestattungsV am 28.11.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. November 2024 durch Artikel 1 der BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der BTV-3-ImpfgestattungsV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BTV-3-ImpfgestattungsV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.11.2024 geltenden Fassung
BTV-3-ImpfgestattungsV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 366
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt mit Ablauf des 6. Dezember 2024 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.




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Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

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