Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben

§ 20 - SVG-KOV-Anpassungsverordnung 2024 (SVG-KOV-AnpV 2024)

V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 198
Geltung ab 01.07.2024 bis 31.12.2024; FNA: 53-12-2 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung

§ 20 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


§ 20 ändert mWv. 1. Januar 2025 SVG-KOV-AnpV 2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2024 außer Kraft.



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