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Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Bediensteten des Auswärtigen Amts auf das Bundesverwaltungsamt (AAÜbertrAnO)

A. v. 14.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 201
Geltung ab 10.07.1995, abweichend siehe § 2; FNA: 2030-14-242 Beamte

Eingangsformel



Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat an: