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Zitierungen von § 2 SBGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SBGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SBGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SBGG Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer
... hat, kann die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ( § 2 ) nur selbst abgeben, bedarf hierzu jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. ... und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist. Die Beratung ... Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ( § 2 ) für die Person abgeben. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des ... Gesetzbuchs dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat der gesetzliche Vertreter zu erklären, dass er entsprechend beraten ist. (3) ... der Betreuer die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 abgeben; er bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Betreuungsgericht ...
§ 4 SBGG Anmeldung beim Standesamt
... und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben ...
§ 5 SBGG Sperrfrist; Vornamenbestimmung bei Rückänderung
... des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann die Person keine erneute Erklärung nach § 2 abgeben. Dies gilt nicht in den Fällen des § 3. (2) Bewirkt eine ...
§ 11 SBGG Eltern-Kind-Verhältnis
... erklärt, dass ihr Geschlechtseintrag vor Abgabe der Erklärung gemäß § 2 maßgeblich sein soll. (2) Das bestehende Rechtsverhältnis zwischen ...
§ 13 SBGG Offenbarungsverbot
... Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und ...
Zitat in folgenden Normen
Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 212
§ 16 PStG Fortführung (vom 01.11.2024)
... Änderung der Vornamen oder des Geschlechts ist nicht einzutragen, wenn die Änderung nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag , durch Erklärung nach § 45b oder in einem Adoptionsverfahren erfolgt ist. ...
§ 45b PStG Erklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (vom 01.11.2024)
... Die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und die Erklärung zum maßgeblichen Geschlechtseintrag für das ... anwesend sein. (2) Für die Entgegennahme von Erklärungen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person, deren ...
§ 63 PStG Benutzung in besonderen Fällen (vom 01.11.2024)
... bleibt unberührt. (2) Ist der Geschlechtseintrag einer Person nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und sind die Vornamen einer Person nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die ... die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und sind die Vornamen einer Person nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag geändert worden, so gilt abweichend von § 62: 1. eine Personenstandsurkunde ...
Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 46 PStV Familienrechtliche Erklärungen (vom 01.11.2024)
... entgegengenommen hat, 3. eine Erklärung nach § 45a des Gesetzes oder nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag entgegengenommen hat oder 4. ein Personenstandsregister führt, aus dem sich eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Artikel 4 SBGGEG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Wörter „auf Grund des Transsexuellengesetzes" durch die Wörter „nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag " ersetzt. 3. § 27 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In ... (1) Die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und die Erklärung zum maßgeblichen Geschlechtseintrag für das ... Person anwesend sein. (2) Für die Entgegennahme von Erklärungen nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag ist das Standesamt zuständig, das das Geburtenregister für die betroffene Person, deren ... 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist der Geschlechtseintrag einer Person nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und sind die Vornamen einer Person nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die ... die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und sind die Vornamen einer Person nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag geändert worden, so gilt abweichend von § 62: 1. eine Personenstandsurkunde ...
Artikel 5 SBGGEG Änderung der Personenstandsverordnung
... „oder nach § 45b des Gesetzes" durch die Wörter „des Gesetzes oder nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag " ersetzt. 3. Nach § 48 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ...
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