Artikel 1 - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2024 SBGG mWv. 1. August 2024

(gesamter Text siehe SBGG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SBGGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBGGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 SBGGEG Evaluierung
... Bundesregierung wird die Auswirkung der Regelungen in den Artikeln 1 bis 9 dieses Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach dem 1. November 2024 ...
Artikel 13 SBGGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist, außer Kraft. (2) In Artikel 1 tritt § 4 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag am ...


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