Artikel 1 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
(gesamter Text siehe
SBGG)
interne VerweiseArtikel 12 SBGGEG Evaluierung ... Bundesregierung wird die Auswirkung der Regelungen in den Artikeln 1 bis 9 dieses Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach dem 1. November 2024 ...
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