Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGGEG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Bundesmeldegesetzes
In § 51 Absatz 5 Nummer 1 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 63" die Angabe „Absatz 1" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SBGGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SBGGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 12 SBGGEG Evaluierung
... Bundesregierung wird die Auswirkung der Regelungen in den Artikeln 1 bis 9 dieses Gesetzes innerhalb von fünf Jahren nach dem 1. November 2024 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16496/a312333.htm